Identifikator: 6162#C3FYu

"F1" im Friesenquartier

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    • Büro
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    • Büro3
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    • Regelgrundrissplan
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Preise & Kosten

Nebenkosten pro m² von 3,- €
Mietpreis pro m² 18,50 €
Stellplatzmiete Tiefgarage 165,- €
Anzahl Tiefgarage 450
Mieter-Provision Ja
Freitext Courtage provisionspflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen

Größe & Zustand

Bürofläche 1.185 m2
teilbar ab 265 m2
Anzahl Stellplätze 450
Zustand Vollsaniert
Baujahr 1986
Verfügbar ab kurzfristig bzw. nach Vereinbarung

Ausstattung

Räume veränderbar
Aufzug
Personenaufzug
Stellplatzart
Tiefgarage
DV-Verkabelung

Objektbeschreibung

Das Objekt befindet sich mitten im beliebten Friesenquartier. Die vakanten Flächen verfügen über einen effizienten Grundrissplan, der bei Bedarf nach Mieterwunsch aufgeteilt werden kann. Die großen Fensterflächen und der attraktive Blick auf die Friesenstraße verleihen dem Objekt einen ganz besonderen Charme. Stellplätze können in der öffentlichen Tiefgarage "Klapperhof" angemietet werden. Der Zugang befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bürogebäudes.

Lage

- Stadtteil: Friesenviertel

- Nahversorgung: Restaurants, Bars, Geschäfte des täglichen Bedarfs

- Fußweg öffentl. Verkehr: 1 min

- Fahrzeit Autobahn: 7 min

- Fahrzeit Hauptbahnhof: 5 min

- Fahrzeit Flughafen: 25 min

- Straßenbahn: Linien 3, 4, 5, 12, und 15 Haltestelle Friesenplatz

- Autobahn: A57 Richtung Düsseldorf, Anbindung an A1 (Kreuz Köln Nord)

Sonstiges

Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.

Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir die Vermieter/ Verkäufer nachweislich darauf aufmerksam gemacht und die erforderlichen Energieausweise angefordert.

Adresse

50670 Köln