Identifikator: 6534#C3FYu

Indivduell gestaltbare Büroflächen am Südstadion

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Preise & Kosten

Mietpreis pro m² 13,80 €
Stellplatzmiete Parkhaus 120,- €
Anzahl Parkhaus 1
Mieter-Provision Ja
Freitext Courtage provisionspflichtig, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen

Größe & Zustand

Bürofläche 801 m2
Etage 3
Kellerfläche 11 m2
teilbar ab 399 m2
Zustand Vollsaniert
Verfügbar ab kurzfristig bzw. nach Vereinbarung

Ausstattung

Räume veränderbar
Heizungsart
Zentralheizung
Aufzug
Personenaufzug
Stellplatzart
Parkhaus

Objektbeschreibung

Das Bürohaus im Kölner Stadtteil Zollstock ist ein markantes Gebäude mit einem tollen Ausblick aus den oberen Etagen über das Südstadion und den Stadtteil. Die vakanten Flächen befinden sich im 5. und 7.OG und können in Sachen Bodenbelag und Wandstellung an die Bedürfnisse des neuen Mieters angepasst werden. Stellplätze stehen in der objekteigenen Tiefgarage und teils als Außenstellplätze optional zur Anmietung zur Verfügung.

Lage

- Stadtteil: Zollstock

- Nahversorgung: Restaurants, Bistros, Geschäfte des täglichen Bedarfs

- Fußweg öffentl. Verkehr: 3 min.

- Fahrzeit Autobahn: 5 min.

- Fahrzeit Hauptbahnhof: 10 min.

- Fahrzeit Flughafen: 20 min.

- S-Bahn: S12, S11, S6 Haltestelle Hansaring

- Straßenbahn: L12 Haltestelle Pohligstraße

- Bus: 112, 142, Haltestelle Pohligstraße

- Autobahn: A4 Richtung Aachen und Anbindung an A1 über Kreuz Köln West

Sonstiges

Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.

Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir die Vermieter/ Verkäufer nachweislich darauf aufmerksam gemacht und die erforderlichen Energieausweise angefordert.

Adresse

50969 Köln