Lager- und Büroflächen im UnternehmerPark Kerpen
Objekt melden
Preise & Kosten
Mietpreis pro m² | 6,90 € |
Nebenkosten von | 2,50 € |
Provisionshinweis | provisionsfrei für den Mieter |
Größe & Zustand
Bürofläche | 1.324 m² |
Verwaltungsfläche | 582 m² |
Kellerfläche | 21 m² |
teilbar ab | 432 m² |
Baujahr | 1992 |
Zustand des Objektes | Modernisiert |
Baujahr lt. Energieausweis | 1992 |
Gebäudeart | Gewerbeimmobilie |
Ausstattung
Stellplatzart
Freiplatz
Objektbeschreibung
Im UnternehmerPark in Kerpen-Sindorf liegt dieses sehr gepflegte Mietobjekt. Die aktuell vakanten Flächen bestehen aus Lager- und Büroflächen mit unterschiedlicher Größenordnung. Bei den Büroflächen handelt es sich um im Jahr 2009 renovierte und mit einer Standard-Ausstattung versehene Einheiten im EG, sowie im 1. OG.Logistisch liegt das Objekt hervorragend, in direkter Nähe zur Autobahn A4. Für Ihren PKW können Sie auf dem Gelände Außenparkplätze anmieten. Fußläufig erreicht man den öffentlichen Nahverkehr in rund 10 Minuten.
Lage
- Stadtteil: Sindorf- Nahversorgung: Gastronomie
- Fußweg öffentl. Verkehr: 10 min.
- Bus: Linie 921, Haltestelle Visteostr.
- Fahrzeit Autobahn: 3 min.
- Fahrzeit Bahnhof: 5 min.
- Fahrzeit Flughafen: 35 min.
- Autobahn: Kreuz Kerpen A4/A61
Sonstiges
Der Mietpreis liegt zwischen 4,50 EUR/ m² und 7,50 EUR/ m² und richtet sich nach Lage, Größe und Ausstattung der Mietfläche im Objekt.Sie haben noch nicht das richtige gefunden? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns die Arbeit machen. Gemeinsam finden wir Ihre Wunschimmobilie und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmietung.
Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir die Vermieter/ Verkäufer nachweislich darauf aufmerksam gemacht und die erforderlichen Energieausweise angefordert.